Was sich
grundsätzlich ändert:
Künftig ist der Arzneimittelpreis
für die Höhe der Zuzahlung entscheidend.
Für Arzneimittel mit einem Preis von bis
zu 50 Euro beträgt Ihre Zuzahlung pauschal
5 Euro. höchstens jedoch den Arzneimittelpreis.
Bei einem Arzneimittelpreis von 50 bis 100
Euro haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent zu leisten,
bei Arzneimitteln mit einem Preis von 100
und mehr Euro fällt eine Pauschalzahlung in
Höhe von 10 Euro an.

Dies gilt grundsätzlich auch
für Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte
Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent
des Preises, jedoch höchstens 10 Euro
für den Monatsbedarf je Indikation.
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