Zuzahlung und Aufzahlung

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Zuzahlung und Aufzahlung

Festbeträge werden immer wieder neu zwischen den Krankenkassen und den Herstellern für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgehandelt; sie können sich daher mehrmals jährlich ändern. Patienten müssen auf zahlreiche Arzneimittel Zu- und Aufzahlungen leisten.
Wir erklären Ihnen, was hierbei zu beachten ist, und unser Rechner rechnet Ihre persönliche Belastungsgrenze sowie die Zuzahlungen aus.

Patienten müssen auf zahlreiche Arzneimittel Zu- und Aufzahlungen leisten. Diese zusätzlichen Beträge werden in vollem Umfang an die Krankenkassen weitergeleitet.

Was ist eine Aufzahlung?

Aufzahlungen sind die die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis; diese werden von den Krankenkassen auch nicht auf die Zuzahlungen angerechnet!

Was sind Zuzahlungen?

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.

Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten.

Beispiel für Zuzahlungen:

  • Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5 Euro.
  • Kostet ein Medikament 85 Euro, zahlt der Patient 8,50 Euro.
  • Kostet es 200 Euro, zahlt er maximal 10 Euro.
  • Kostet es 3,75 Euro, zahlt er 3,75 Euro.

Belastungen für Patienten sind beschränkt.

Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
In die Berechnung fließen neben den Kosten für Arzneimittel auch der Eigenanteil für stationäre Behandlungen und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege ein.
Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt Ihnen dies Ihre Krankenkasse. Somit sind Sie den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Arzneimittel, deren Preis nicht nur den Festbetrag einhält, sondern um 30 Prozent darunter liegt, sind zuzahlungsfrei. Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich alle 14 Tage ändern, denn die Hersteller können ihre Preise anpassen.